Rufen Sie unseren Experten an!
Travelingo Support

AGB

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

1. Vertragsschluss

1.1 Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

1.2 Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft (Ihrem Vertragspartner).

2. Vertragspflichten des Reisevermittlers

2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs-und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Weiterleitung der vom Vertragspartner bereitgestellten Reiseunterlagen.

2.2 Soweit zur Umsetzung Ihres Reisewunsches notwendig, sind wir ausnahmsweise berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben im Rahmen eines Leistungsbestimmungsrechts nach Maßgabe von § 317 BGB abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen können, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.

2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

2.4 Die EG-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern beider Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste (so genannte „Black List“) über die mit Flugverbot in der Europäischen Gemeinschaft belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über die Internetseite der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm) in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar; sie kann auf Ihr Verlangen auch im Reisebüro eingesehen werden.

3. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1 Bitte beachten Sie sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die
Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist
durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.

3.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns
bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden
Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem Ihnen vorliegenden Reisekatalog oder
Prospekt enthalten sind.

3.3 Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne
besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind
und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder
von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der
Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir
ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere
Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei
den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

3.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften,
gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen
durch Sie und Ihre Mitreisenden.

3.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung
abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere
Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von
Reiseversicherungen besteht nicht.

3.7 Zur Beschaffung von Visa oder/und sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und
Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, sind wir ohne besondere,
ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne
besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für
Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen
verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit
den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten und für deren
rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen
Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

4. Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten
ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger,
die Sie abgedruckt in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog des Leistungsträgers finden,
der Ihnen in aller Regel vorliegt. Sie können bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen
per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab
Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklären, um unmittelbar den
Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen
gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen
erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife; zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB)
Flugpassage und Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn / Tarifverzeichnis Personenverkehr (Tfv 600).

5. Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

5.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir
ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene
Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung
von Linienfluggesellschaft oder Bahn.

5.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine
geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins
oder einer Bahnfahrkarte erheben wir deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere
Vermittlungsleistungen. Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im
Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von uns separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im
Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die durch Aushang in
unseren Geschäftsräumen oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.

5.3 Das Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer
Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom
Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung,
Stornierung) anfallen.

5.4 Als einbuchende Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten
Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den
Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu
machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist
ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht
ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.

5.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine
Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen
Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf dem jeweiligen Flug anwendbar – die Vorschriften
des Montrealer Übereinkommens.

6. Aufwendungsersatz

6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten
Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei
Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur
Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf
den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der
Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für
erforderlich halten.

6.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits
verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger von
Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet
sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden
Vertragspartners. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen
Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber Ihrem Vertragspartner
vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom
Vertragspartner angegebene Stornopauschale entstanden ist.

6.4 Preisänderungen Ihres Vertragspartners und der Leistungsträger unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind
berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit
entsprechenden Aufwendungen seitens der Vertragspartner oder Leistungsträger belastet werden.

6.5 Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne
ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt
verlangen.

6.6 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten
Vertragspartner, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder
Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung.
Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen
Vertragspflichten verursacht oder mit verursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die
geltend gemachten Gegenansprüche haften.

7. Vergütung des Reisevermittlers

7.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies
vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten
in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits
hierauf getroffen werden.

7.2 Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers
vorgenommen (Umbuchungen), sind wir berechtigt, für unsere damit im Zusammenhang stehenden Leistungen
ohne gesonderten Nachweis als Entgelt EUR 30 pro Reisenden zu berechnen, wobei Ihnen unbenommen bleibt,
den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind. Im
Übrigen gilt Ziffer 7.1 entsprechend.

8. Reiseunterlagen

8.1 Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten
Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen,
Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu
überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder
sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann
ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254
BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt
vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten
haben.

8.2 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt auf dem Postweg zugeleitet.
Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal unseres Reisebüros; nur auf Ihr
ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschließliches Versendungsrisiko erfolgt durch uns eine Versendung von
Unterlagen auf dem Postweg. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu
ersetzen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen
Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.

9. Reklamationen

9.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus
dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns
gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere
Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind,
insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere sind
wir nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen
verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen,
Anspruchsschreiben Ihrerseits fristwahrend an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten,
haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

9.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem
vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe,
Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen
insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei
Flugbeförderungsleistungen auf die auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes (htttp://www.lba.de)
veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passagier- und
Gepäckschäden.

10. Haftung des Reisevermittlers

10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen
übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden
Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich
der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden,
die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer
touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit
wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener
Verantwortung zu erbringen.
Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von
den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere
vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der
Leistungsbeschreibung Ihres Vertragspartners sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung
Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den
Vertragspartner gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder
verändert wird.

11. Sicherungsschein

Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz haben wir sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte
Reisepreis, sofern Reiseleistungen deswegen ausfallen und etwaig notwendige Aufwendungen, die für die
vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des
Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte
Versicherungsgesellschaft. Ansprüche gegen diese Versicherungsgesellschaft sind von Ihnen unverzüglich bei
der im Sicherungsschein angegebenen Stelle anzumelden, die mit der Schadenregulierung und der Verwaltung
der Insolvenzversicherung beauftragt ist.
© 2024 by travelingo.at